Frage 1
Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?
Antwortmöglichkeiten
- die Lebensversicherung — Richtige Antwort
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die Arbeitslosenversicherung
- die Pflegeversicherung
Erklärung
Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst: Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Eine Lebensversicherung ist eine private Vorsorge und gehört nicht dazu.
Begriffe aus dieser Frage
- Gesetz — Ein Gesetz ist eine verbindliche Regel, die vom Staat festgelegt wird und für alle Menschen in einem Land gilt. Gesetze regeln das Zusammenleben und müssen von allen befolgt werden.
- soziale — 'Sozial' beschreibt alles, was das Zusammenleben von Menschen und die gegenseitige Unterstützung in einer Gesellschaft betrifft. Soziale Einrichtungen oder Leistungen helfen Menschen, die Hilfe benötigen.
- gesetzlichen — 'Gesetzlich' bedeutet, dass etwas durch ein Gesetz geregelt oder vorgeschrieben ist. Es beschreibt Rechte, Pflichten oder Regelungen, die vom Staat festgelegt wurden.
- nicht — Dieses Wort verneint eine Aussage oder eine Handlung. Es zeigt an, dass etwas nicht zutrifft oder nicht geschieht.
- sich — Reflexivpronomen, das auf das Subjekt des Satzes zurückverweist (z. B. 'Er wäscht sich'). Es zeigt, dass die Handlung auf dieselbe Person gerichtet ist.
- sicher — Sicher bedeutet, dass es keine Gefahr oder kein Risiko gibt. Etwas oder jemand ist geschützt und es kann nichts Schlimmes passieren.
- Sozialversicherung — Die Sozialversicherung ist ein staatliches System, das Menschen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter oder Unfall finanziell absichert. In Deutschland sind die meisten Arbeitnehmer automatisch Mitglied und zahlen regelmäßig Beiträge.
- Versicherung — Eine Versicherung ist ein Vertrag, bei dem man regelmäßig Geld (Beiträge) zahlt und dafür im Schadensfall finanzielle Unterstützung bekommt. Sie schützt Menschen vor großen finanziellen Risiken, z. B. bei Krankheit, Unfall oder Diebstahl.