Frage 5
Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
Antwortmöglichkeiten
- Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
- Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
- Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden. — Richtige Antwort
- Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
Erklärung
Die Pressefreiheit (Art. 5 GG) gehört zu den unveränderlichen Grundrechten. Durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3) können die Grundrechte nicht abgeschafft werden – auch nicht durch eine Parlamentsmehrheit.
Begriffe aus dieser Frage
- Bundestag — Der Bundestag ist das deutsche Parlament und besteht aus gewählten Abgeordneten. Er verabschiedet Gesetze und wählt den Bundeskanzler.
- deutsche — 'Deutsche' bezeichnet eine Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder aus Deutschland stammt.
- Partei — Eine Partei ist eine Organisation, in der sich Menschen mit ähnlichen politischen Zielen zusammenschließen, um bei Wahlen anzutreten und politische Entscheidungen zu beeinflussen.
- Deutschen — 'Deutschen' ist der Plural von 'Deutscher' und bezeichnet alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- deutschen — 'Deutschen' ist der Plural von 'Deutsch' und bezeichnet Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder aus Deutschland stammen.
- Deutsche — Deutsche sind Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie sind Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
- Bund — Der Bund bezeichnet die gesamte staatliche Ebene Deutschlands als Ganzes, im Gegensatz zu den einzelnen Bundesländern. Er ist für Aufgaben zuständig, die das ganze Land betreffen, wie Außenpolitik oder Verteidigung.
- frei — Ohne Zwang oder Einschränkungen; jemand kann selbst entscheiden, was er tut oder sagt.