Frage 23
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …
Antwortmöglichkeiten
- Abgeordnete. — Richtige Antwort
- Kanzlerinnen / Kanzler.
- Botschafterinnen / Botschafter.
- Ministerpräsidentinnen / Ministerpräsidenten.
Erklärung
Parlamentsmitglieder, die vom Volk gewählt werden, heißen Abgeordnete. Im Bundestag sitzen derzeit rund 630 Abgeordnete, die die Bevölkerung vertreten und Gesetze beschließen.
Begriffe aus dieser Frage
- Mitglied — Eine Person, die offiziell zu einer Gruppe, Organisation oder einem Verein gehört und daran teilnimmt.
- Mitglieder — Mitglieder sind Personen, die einer Gruppe, Organisation oder Institution angehören und dazu gehören.
- gewählt — Durch eine Abstimmung oder Wahl von einer Gruppe von Menschen für ein Amt oder eine Aufgabe ausgewählt worden sein.
- Parlament — Ein Parlament ist die gewählte Volksvertretung eines Staates. Es verabschiedet Gesetze und kontrolliert die Regierung.
- Bürgerinnen — Bürgerinnen sind weibliche Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzen oder dauerhaft in einer Gemeinde leben und dort Rechte und Pflichten haben.
- Bürger — Ein Bürger ist eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines Landes besitzt und damit bestimmte Rechte und Pflichten hat, zum Beispiel das Wahlrecht.
- wählt — 'Wählt' ist die dritte Person Singular von 'wählen' und bedeutet, dass jemand durch Abstimmung eine Person oder eine Partei auswählt. In der Demokratie wählt das Volk seine politischen Vertreter.
- Bürgerin — Eine Bürgerin ist eine weibliche Person, die die Staatsbürgerschaft eines Landes besitzt und dort bestimmte Rechte und Pflichten hat.