Frage 8
Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir meine Arbeitgeberin / mein Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt hat?
Antwortmöglichkeiten
- weiterarbeiten und freundlich zur Chefin / zum Chef sein
- ein Mahnverfahren gegen die Arbeitgeberin / den Arbeitgeber führen
- Kündigungsschutzklage erheben — Richtige Antwort
- die Arbeitgeberin / den Arbeitgeber bei der Polizei anzeigen
Erklärung
Wer zu Unrecht entlassen wurde, kann Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung eingereicht werden.
Begriffe aus dieser Frage
- Deutschland — Deutschland ist ein Land in Mitteleuropa und eine parlamentarische Demokratie. Es ist Mitglied der Europäischen Union und hat Berlin als Hauptstadt.
- Recht — Eine Regel oder Vorschrift, die für alle Menschen in einem Land gilt und vom Staat festgelegt wird. Recht kann auch bedeuten, dass jemand etwas darf oder Anspruch auf etwas hat.
- kann — Hilfsverb, das ausdrückt, dass jemand die Fähigkeit oder Möglichkeit hat, etwas zu tun.
- Land — Ein Land ist eines der 16 Bundesländer in Deutschland, die zusammen den Bundesstaat bilden. Jedes Land hat eine eigene Regierung, ein eigenes Parlament und eigene Zuständigkeiten.
- Arbeit — Arbeit ist eine Tätigkeit, die Menschen ausführen, um Geld zu verdienen oder etwas zu leisten. Sie kann körperlich oder geistig sein.
- machen — Etwas herstellen, ausführen oder bewirken. Dieses Verb beschreibt eine Handlung oder Tätigkeit.
- Arbeitgeber — Eine Person oder ein Unternehmen, das andere Menschen beschäftigt und ihnen dafür Lohn oder Gehalt zahlt.
- Arbeitgeberin — Eine Arbeitgeberin ist eine Frau oder eine Organisation, die andere Menschen gegen Bezahlung beschäftigt und ihnen Arbeit gibt.