Frage 52
Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gehören die neuen Bundesländer nun auch …
Antwortmöglichkeiten
- zur Europäischen Union. — Richtige Antwort
- zum Warschauer Pakt.
- zur OPEC.
- zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft.
Erklärung
Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik 1990 wurden die neuen Bundesländer automatisch Teil der Europäischen Gemeinschaft (heute EU). Die EU-Mitgliedschaft der BRD erstreckte sich auf das gesamte vereinte Deutschland.
Begriffe aus dieser Frage
- Deutschland — Deutschland ist ein Land in Mitteleuropa und eine parlamentarische Demokratie. Es ist Mitglied der Europäischen Union und hat Berlin als Hauptstadt.
- Bundesländer — Die Bundesländer sind die 16 eigenständigen Teile (Gliedstaaten), aus denen Deutschland besteht. Jedes Bundesland hat eine eigene Regierung und ist für bestimmte Bereiche wie Bildung oder Polizei zuständig.
- Bundesrepublik — Die Bundesrepublik Deutschland ist der offizielle Name des deutschen Staates. Sie besteht aus 16 Bundesländern und ist eine demokratische Republik.
- Land — Ein Land ist eines der 16 Bundesländer in Deutschland, die zusammen den Bundesstaat bilden. Jedes Land hat eine eigene Regierung, ein eigenes Parlament und eigene Zuständigkeiten.
- Bund — Der Bund bezeichnet die gesamte staatliche Ebene Deutschlands als Ganzes, im Gegensatz zu den einzelnen Bundesländern. Er ist für Aufgaben zuständig, die das ganze Land betreffen, wie Außenpolitik oder Verteidigung.
- Länder — Die Länder sind die 16 Bundesstaaten, aus denen Deutschland besteht, zum Beispiel Bayern, Berlin oder Hamburg. Jedes Land hat eine eigene Regierung und ist für bestimmte Aufgaben wie Bildung und Polizei zuständig.
- Republik — Eine Republik ist eine Staatsform, in der das Volk die politische Macht besitzt und Vertreter wählt, die das Land regieren. Es gibt keinen Monarchen; an der Spitze steht meist ein gewählter Präsident oder eine ähnliche Instanz.
- Beitritt — Der Beitritt bezeichnet den formellen Eintritt einer Person, eines Staates oder einer Organisation in eine Gemeinschaft oder einen Vertrag. Durch den Beitritt werden Rechte und Pflichten übernommen.