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Road to Germany

Frage 32

Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …

Antwortmöglichkeiten

  1. Meinungsfreiheit
  2. Gleichbehandlung — Richtige Antwort
  3. Versammlungsfreiheit
  4. Freizügigkeit

Erklärung

Das Verbot des Zutritts aufgrund der Hautfarbe verletzt das Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 GG, AGG). Rassistische Diskriminierung in öffentlich zugänglichen Einrichtungen ist in Deutschland verboten.

Begriffe aus dieser Frage

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