Frage 36
Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?
Antwortmöglichkeiten
- eine Anzeige schreiben
- den Fernseher reklamieren — Richtige Antwort
- das Gerät ungefragt austauschen
- die Garantie verlängern
Erklärung
Bei einem defekten Gerät hat man in Deutschland Anspruch auf Gewährleistung (Mängelrechte). Man kann reklamieren und Reparatur, Ersatz oder Erstattung verlangen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre.
Begriffe aus dieser Frage
- Deutschland — Deutschland ist ein Land in Mitteleuropa und eine parlamentarische Demokratie. Es ist Mitglied der Europäischen Union und hat Berlin als Hauptstadt.
- können — Können drückt aus, dass jemand die Fähigkeit oder Möglichkeit hat, etwas zu tun. Es ist ein Modalverb und wird zusammen mit einem anderen Verb verwendet.
- haben — 'Haben' ist ein Hilfsverb und drückt Besitz oder Verfügbarkeit aus. Es wird auch zur Bildung von Vergangenheitsformen verwendet, z. B. 'Ich habe gegessen'.
- Land — Ein Land ist eines der 16 Bundesländer in Deutschland, die zusammen den Bundesstaat bilden. Jedes Land hat eine eigene Regierung, ein eigenes Parlament und eigene Zuständigkeiten.
- machen — Etwas herstellen, ausführen oder bewirken. Dieses Verb beschreibt eine Handlung oder Tätigkeit.
- Deutsch — Deutsch ist die Sprache, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesprochen wird. Sie ist die Amtssprache Deutschlands und Muttersprache von rund 100 Millionen Menschen.
- doch — Ein Wort, das eine Aussage bekräftigt oder einem Nein widerspricht. Es wird auch verwendet, um Überraschung oder Bestätigung auszudrücken.
- einen — 'Einen' ist der Akkusativartikel für männliche Nomen im Singular (unbestimmt). Beispiel: 'Ich sehe einen Mann.'