Frage 38
Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass …
Antwortmöglichkeiten
- Menschen sich kritisch über die Regierung äußern können.
- Bürger friedlich demonstrieren gehen dürfen.
- Menschen von einer Privatpolizei ohne Grund verhaftet werden. — Richtige Antwort
- jemand ein Verbrechen begeht und deshalb verhaftet wird.
Erklärung
In einem Rechtsstaat darf niemand willkürlich verhaftet werden, schon gar nicht von einer Privatpolizei. Rechtsstaatlichkeit bedeutet: nur staatliche Organe dürfen unter Einhaltung der Gesetze Zwang ausüben.
Begriffe aus dieser Frage
- Staat — Ein Staat ist ein organisiertes Gemeinwesen mit einem festen Gebiet, einer Bevölkerung und einer Regierung, die Gesetze macht und durchsetzt.
- Recht — Eine Regel oder Vorschrift, die für alle Menschen in einem Land gilt und vom Staat festgelegt wird. Recht kann auch bedeuten, dass jemand etwas darf oder Anspruch auf etwas hat.
- Demokratische — Etwas, das auf den Prinzipien der Demokratie beruht, bei der das Volk die politische Macht hat und Entscheidungen durch freie Wahlen oder gewählte Vertreter getroffen werden.
- Rechtsstaat — Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem alle Menschen – auch die Regierung – an Gesetze gebunden sind und niemand über dem Gesetz steht. Grundrechte und Gerechtigkeit werden durch unabhängige Gerichte geschützt.
- demokratischen — Demokratisch beschreibt etwas, das auf den Grundsätzen der Demokratie beruht, bei der das Volk die politische Macht besitzt und Entscheidungen durch freie Wahlen oder gewählte Vertreter getroffen werden.
- dass — 'Dass' ist eine Konjunktion, die einen Nebensatz einleitet und diesen mit dem Hauptsatz verbindet. Beispiel: Ich weiß, dass Deutschland eine Demokratie ist.
- Demokratischen — Demokratisch beschreibt ein System, in dem das Volk die politische Macht hat und Entscheidungen durch Wahlen oder gewählte Vertreter getroffen werden.
- einem — 'Einem' ist der Dativ-Artikel für männliche und sächliche Nomen im Singular (z. B. 'mit einem Mann', 'mit einem Kind').