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Road to Germany

Frage 33

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

Antwortmöglichkeiten

  1. Gesetze zu entwerfen.
  2. die Bundesregierung zu kontrollieren.
  3. die Bundeskanzlerin / den Bundeskanzler zu wählen.
  4. das Bundeskabinett zu bilden. — Richtige Antwort

Erklärung

Das Bundeskabinett wird nicht vom Bundestag gebildet, sondern von der Kanzlerin/dem Kanzler zusammengestellt. Der Bundestag beschließt Gesetze, kontrolliert die Regierung und wählt den Kanzler.

Begriffe aus dieser Frage

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