Frage 33
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
Antwortmöglichkeiten
- Gesetze zu entwerfen.
- die Bundesregierung zu kontrollieren.
- die Bundeskanzlerin / den Bundeskanzler zu wählen.
- das Bundeskabinett zu bilden. — Richtige Antwort
Erklärung
Das Bundeskabinett wird nicht vom Bundestag gebildet, sondern von der Kanzlerin/dem Kanzler zusammengestellt. Der Bundestag beschließt Gesetze, kontrolliert die Regierung und wählt den Kanzler.
Begriffe aus dieser Frage
- Bundestag — Der Bundestag ist das deutsche Parlament und besteht aus gewählten Abgeordneten. Er verabschiedet Gesetze und wählt den Bundeskanzler.
- deutsche — 'Deutsche' bezeichnet eine Person, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder aus Deutschland stammt.
- Deutschen — 'Deutschen' ist der Plural von 'Deutscher' und bezeichnet alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- deutschen — 'Deutschen' ist der Plural von 'Deutsch' und bezeichnet Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder aus Deutschland stammen.
- Aufgabe — Eine Aufgabe ist eine Tätigkeit oder Pflicht, die jemand erledigen oder erfüllen muss. Sie kann beruflich, schulisch oder gesellschaftlich sein.
- Deutsche — Deutsche sind Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie sind Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
- Bund — Der Bund bezeichnet die gesamte staatliche Ebene Deutschlands als Ganzes, im Gegensatz zu den einzelnen Bundesländern. Er ist für Aufgaben zuständig, die das ganze Land betreffen, wie Außenpolitik oder Verteidigung.
- Aufgaben — Aufgaben sind Tätigkeiten oder Pflichten, die eine Person oder eine Institution erfüllen oder erledigen muss.