Rheinland-Pfalz – Frage 5
Ab welchem Alter darf man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen wählen?
Antwortmöglichkeiten
- 14
- 16
- 18 — Richtige Antwort
- 20
Erklärung
In Rheinland-Pfalz liegt das Mindestalter für Kommunalwahlen bei 18 Jahren. Das Alter von 18 Jahren entspricht dem Wahlalter bei Bundestagswahlen.
Begriffe aus dieser Frage
- Welche — Fragewort, das benutzt wird, um eine Auswahl aus einer Gruppe zu erfragen (z. B. 'Welche Partei hat gewonnen?').
- darf — 'Darf' ist die Konjugation von 'dürfen' in der ersten und dritten Person Singular. Es drückt aus, dass etwas erlaubt oder gestattet ist.
- Alter — Alter bezeichnet die Anzahl der Jahre, die eine Person seit ihrer Geburt gelebt hat. Es kann auch einen bestimmten Lebensabschnitt eines Menschen beschreiben, z. B. Kindesalter oder Rentenalter.
- wählen — Eine Entscheidung treffen, indem man aus mehreren Möglichkeiten eine auswählt. Im politischen Kontext bedeutet es, bei einer Wahl seine Stimme für eine Partei oder Person abzugeben.
- Kommunalwahlen — Kommunalwahlen sind Wahlen, bei denen die Bevölkerung die Vertreter der lokalen Selbstverwaltung wählt, zum Beispiel den Gemeinderat oder den Bürgermeister. Sie finden auf der untersten politischen Ebene statt, also in Städten, Gemeinden und Landkreisen.
- Land — Ein Land ist eines der 16 Bundesländer in Deutschland, die zusammen den Bundesstaat bilden. Jedes Land hat eine eigene Regierung, ein eigenes Parlament und eigene Zuständigkeiten.
- Wahlen — Wahlen sind Abstimmungen, bei denen Bürgerinnen und Bürger Vertreter für politische Ämter oder Parlamente bestimmen. In Deutschland finden regelmäßig Wahlen statt, zum Beispiel für den Bundestag oder die Landtage.
- Wahl — Eine Wahl ist ein Verfahren, bei dem Menschen durch Abstimmung eine Person oder Partei für ein politisches Amt bestimmen. In Deutschland wählen Bürgerinnen und Bürger z. B. den Bundestag alle vier Jahre.